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   BFH, 12.03.2002 - VII B 174/01   

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https://dejure.org/2002,15573
BFH, 12.03.2002 - VII B 174/01 (https://dejure.org/2002,15573)
BFH, Entscheidung vom 12.03.2002 - VII B 174/01 (https://dejure.org/2002,15573)
BFH, Entscheidung vom 12. März 2002 - VII B 174/01 (https://dejure.org/2002,15573)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.02.2000 - VII B 132/99

    Geschäftsführer - Gesamtvollstreckung - Haftung - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BFH, 12.03.2002 - VII B 174/01
    Es kann offen bleiben, ob dem Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wegen der versäumten Frist für die Begründung der Beschwerde (§ 116 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) nach § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, obwohl sein anwaltlicher Vertreter sich lediglich auf seine eigene anwaltliche Versicherung berufen und nicht durch Vorlage seines Postausgangsbuches oder eine sonstige, zeitnah zu der angeblich fristwahrenden Absendung der Beschwerdebegründung gefertigte schriftliche Notiz über diesen Vorgang (zu diesem Erfordernis vgl. Beschluss des Senats vom 24. Februar 2000 VII B 132/99, nicht veröffentlicht) glaubhaft gemacht hat, dass er nicht verschuldet hat, dass der betreffende Schriftsatz beim Bundesfinanzhof (BFH) nicht angekommen und dadurch Fristversäumnis eingetreten ist.
  • BFH, 31.07.2003 - IX B 51/03

    Keine Wiedereinsetzung bei nicht rechtzeitiger Stellung eines Antrags auf

    Weder trägt der von ihr vorgelegte Ausdruck des Fristenkalenders einen entsprechenden Bearbeitungsvermerk noch ist ein wie auch immer geartetes Beweismittel dafür vorgelegt oder benannt worden, dass ein solcher Antrag in Erledigung der Fristvorlage gefertigt worden ist (z.B. eine zeitnah gefertigte schriftliche Notiz über den Vorgang, vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 2000 VII B 132/99, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 12. März 2002 VII B 174/01, n.v.).
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